Erlaubnisse für Prozessionen, kirchl. Veranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen
Beschreibung
Wenn Sie für eine
- ortsübliche Prozession,
- ortsübliche kirchliche Veranstaltung oder
- kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltung (z. B. Martinsumzug)
die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist dies beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Unterlagen
- online Antrag Veranstaltungs-Voranfrage siehe unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".
Fristen
Bitte teilen Sie uns dies 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit.
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Bobbert
- Tel: +49 5251 88-11295
- E-Mail: k.bobbert@paderborn.de
- Frau Krämer
- Tel: +49 5251 88-12392
- E-Mail: s.kraemer@paderborn.de