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Erlaubnisse für Prozessionen, kirchl. Veranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen

Beschreibung

Wenn Sie für eine

- ortsübliche Prozession,
- ortsübliche kirchliche Veranstaltung oder
- kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltung (z. B. Martinsumzug) 

die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist dies beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen

Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Unterlagen

  • online Antrag Veranstaltungs-Voranfrage siehe unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".

Fristen

Bitte teilen Sie uns dies 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit.

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Onlinedienstleistung

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Bobbert
    • Tel: +49 5251 88-11295
    • E-Mail: k.bobbert@paderborn.de
  • Frau Krämer
    • Tel: +49 5251 88-12392
    • E-Mail: s.kraemer@paderborn.de