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Erlaubnisse für Prozessionen, kirchl. Veranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen

Beschreibung

Wenn Sie für eine

- ortsübliche Prozession,
- ortsübliche kirchliche Veranstaltung oder
- kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltung (z. B. Martinsumzug) 

die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist dies beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen

Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Unterlagen

- Anzeigeformular (siehe unter "Downloads")

Fristen

Bitte teilen Sie uns dies 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Krämer
    • Tel: +49 5251 88-12392
    • E-Mail: s.kraemer@paderborn.de
Erlaubnisse für Prozessionen, kirchl. Veranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen

Wenn Sie für eine

- ortsübliche Prozession,
- ortsübliche kirchliche Veranstaltung oder
- kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltung (z. B. Martinsumzug) 

die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist dies beim Ordnungsamt anzuzeigen.

- Anzeigeformular (siehe unter "Downloads")

Martinsumzug, Martinszug, Veranstaltung, Laternenumzug, St. Martinsumzug https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22517/show
Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
Am Abdinghof 11 33098 Paderborn

Frau

Krämer

A1.30

+49 5251 88-12392
s.kraemer@paderborn.de