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Kleinstbaustelle (Beantragung)

Beschreibung

Wenn Sie im Rahmen von Verträgen, z.B. mit Versorgungsunternehmen oder der Stadt Paderborn selbst, für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Jahresgenehmigung zur Teilnahme am sog. Vereinfachten Verfahren stellen (s. Downloads Antrag Jahresgenehmigung).

In diesem Verfahren erfolgen Prüfung und Anordnung der für die jeweilige Örtlichkeit erforderlichen Maßnahme i.d.R. innerhalb von max. 3 Arbeitstagen, sofern nicht ausnahmsweise ganz besondere Umstände vorliegen, die einer längerfristigen Prüfung bedürfen.

Dieses Verfahren findet nur Anwendung bei Arbeitsstellen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • kleinere Arbeitsstellen von kürzerer Dauer (i. d. R. Tagesarbeitsstellen) an Straßen in der Baulast der Stadt Paderborn mit geringer Verkehrsstärke, innerhalb der geschlossenen Ortschaft, mit max. 50 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit und max. einer Fahrspur pro Richtung sowie mit max. 30 m Baustellenlänge
  • am Fahrbahnrand
  • auf einem Park- oder Seitenstreifen und
  • auf Fuß- und Radwegen.

Hierzu können folgende Regelpläne/ Verkehrszeichenpläne zur Anwendung kommen:

  • B I/1, B I/3
  • B II/1, B II/2, B II/3, B II/4, B II/5, B II/9
  • B IV/1, B IV/2
  • B II/5.1 (nur in Tempo-30-Zone)

Unterlagen

Die Beantragung ist ausschließlich per E-Mail über baustellen@paderborn.de möglich.  

Bei der Antragsstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf Jahresgenehmigung (siehe "Downloads")
  • Vertrag mit dem Versorger
  • RSA-Nachweis
  • Handwerkskarte oder vergleichbarer Nachweis der IHK.

Die einzelnen Arbeitsstellen können nach der Erteilung der Jahresgenehmigung mithilfe des entsprechenden Antragsformulars (wird mit der Jahresgenehmigung mitgesendet) zusammen mit dem anzuwendenden Regel-/ Verkehrszeichenplan sowie eines Lageplans unter der E-Mail baustellen@paderborn.de beantragt werden.

Fristen

Der Antrag auf Erteilung einer Jahresgenehmigung ist mind. 14 Tage vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.

Der Antrag der Einzelmaßnahme im bereits genehmigten Vereinfachten Verfahren ist frühestmöglich, i.d.R. mind. 3 Arbeitstage vorher einzureichen. Die Prüfung erfolgt dann im Eilverfahren.

Kosten

Gem. Ziff. 261 der Gebührenordnung der Stadt Paderborn ist die Dienstleistung gebührenpflichtig. Sie beträgt derzeit 170,00 EUR. Die einzelnen Anordnungen der jeweiligen Kleinstbaustellen im Eilverfahren sind kostenfrei.

Zahlungsweise

Nach Erhalt der Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:

  • Sparkasse Paderborn-Detmold
    Empfänger: Stadt Paderborn
    IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
    BIC: WELADE3LXXX

  • Volksbank Paderborn
    Empfänger: Stadt Paderborn
    IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00
    BIC: DGPBDE3MXXX

Hinweise und Besonderheiten

Die Geltungsdauer der Jahresgenehmigung richtet sich nach der Dauer des vorgelegten Vertrages. Sie wird jedoch jeweils max. für die Dauer von 1 Jahr erteilt.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Jakobi
    • Tel: +49 5251 88-111172
    • E-Mail: m.jakobi@paderborn.de

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