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Sondernutzung (Informationsstände)

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus benötigen Sie eine Erlaubnis.

Rechtsgrundlagen

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Paderborn

Den Satzungstext mit Tarifen finden Sie unter "Weitere Informationen".

Unterlagen

Bitte reichen Sie 14 Tage vor dem gewünschten Termin einen schriftlichen Antrag ein. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter "Onlinedienstleistung“.

Soweit Sie eine nicht gewerbliche Sondernutzung beantragen möchten, fügen Sie bitte einen anerkannten Gemeinnützigkeitsnachweis Ihrer Einrichtung (z. B. aktueller Freistellungsbescheid der zuständigen Finanzbehörde) bei.

Kosten

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Eine Gebührenübersicht finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen".

Sondernutzung (Informationsstände)

Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus benötigen Sie eine Erlaubnis.

Bitte reichen Sie 14 Tage vor dem gewünschten Termin einen schriftlichen Antrag ein. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter "Onlinedienstleistung“.

Soweit Sie eine nicht gewerbliche Sondernutzung beantragen möchten, fügen Sie bitte einen anerkannten Gemeinnützigkeitsnachweis Ihrer Einrichtung (z. B. aktueller Freistellungsbescheid der zuständigen Finanzbehörde) bei.

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Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Eine Gebührenübersicht finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen".

Wahlstand, Infostand, Stände, Werbeflyer, Werbung, Promotion, Handzettel, Infostände, Informationsstände https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22716/show
Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
Am Abdinghof 11 33098 Paderborn

Frau

Brunke

A1.34

+49 5251 88-13294
l.brunke@paderborn.de