Sondernutzung (Informationsstände)
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus benötigen Sie eine Erlaubnis.
Rechtsgrundlagen
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Paderborn
Den Satzungstext mit Tarifen finden Sie unter "Weitere Informationen".
Unterlagen
Bitte reichen Sie 14 Tage vor dem gewünschten Termin einen schriftlichen Antrag ein. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter "Onlinedienstleistung“.
Soweit Sie eine nicht gewerbliche Sondernutzung beantragen möchten, fügen Sie bitte einen anerkannten Gemeinnützigkeitsnachweis Ihrer Einrichtung (z. B. aktueller Freistellungsbescheid der zuständigen Finanzbehörde) bei.
Kosten
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Eine Gebührenübersicht finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen".
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Brunke
- Tel: +49 5251 88-13294
- E-Mail: l.brunke@paderborn.de