Sondernutzung (Stellschilder, Tische u. Sitzgelegenheiten, Warenauslagen)
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus benötigen Sie eine Erlaubnis.
Rechtsgrundlagen
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Paderborn
Den Satzungstext mit Tarifen finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen".
Unterlagen
Bitte stellen Sie den Antrag 14 Tage vor dem gewünschten Nutzungszeitraum. Nutzen Sie dazu bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.
Geltungsdauer
Die Sondernutzungserlaubnis wird zeitlich begrenzt – maximal auf den Zeitraum von einem Kalenderjahr – und auf Widerruf erteilt. Folgeanträge sind rechtzeitig vor dem gewünschten Nutzungsbeginn erneut schriftlich zu beantragen.
Kosten
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe variiert je nach Art der Sondernutzung. Im Einzelfall können Sie sich gerne bei Ihrem Ansprechpartner informieren (siehe unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen").
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Brunke
- Tel: +49 5251 88-13294
- E-Mail: l.brunke@paderborn.de