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Erlaubnispflichtige Veranstaltungen

Beschreibung

Wenn Sie für eine Veranstaltung mit einer großen Teilnehmerzahl (die einen nennenswerten Eingriff in den öffentlichen Verkehr darstellt) die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist hierfür beim Ordnungsamt eine Erlaubnis zu beantragen. Eine Anzeige genügt nicht. Hierzu zählen z.B. alle Sportveranstaltungen, die einen Renncharakter haben, größere Stadtfeste oder größere Schützenfeste.

Planen Sie eine solche Veranstaltung, wenden Sie sich im Vorfeld bitte an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen.

Rechtsgrundlagen

Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Unterlagen

Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen ein.

  • online Antrag Veranstaltungs-Voranfrage
  • Veranstaltererklärung
  • Bestätigung Haftpflichtversicherung
  • Übertragungsvereinbarung

Die aufgezählten Unterlagen finden Sie unter dem Punkt "Downloads" und "Onlinedienstleistung".

Fristen

Bitte teilen Sie uns dies 6 – 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit. Bei größeren Veranstaltungen sind regelmäßig noch Absprachen z.B. mit der Polizei und dem Straßen- und Brückenbauamt notwendig.

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
  • - Kostenpflichtig
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Onlinedienstleistung

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  • - Kostenpflichtig

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Fieseler
    • Tel: +49 5251 88-118994
    • E-Mail: j.fieseler@paderborn.de
  • Frau Bobbert
    • Tel: +49 5251 88-11295
    • E-Mail: k.bobbert@paderborn.de