Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
Beschreibung
Wenn Sie für eine Veranstaltung mit einer großen Teilnehmerzahl (die einen nennenswerten Eingriff in den öffentlichen Verkehr darstellt) die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist hierfür beim Ordnungsamt eine Erlaubnis zu beantragen. Eine Anzeige genügt nicht. Hierzu zählen z.B. alle Sportveranstaltungen, die einen Renncharakter haben, größere Stadtfeste oder größere Schützenfeste.
Planen Sie eine solche Veranstaltung, wenden Sie sich im Vorfeld bitte an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen.
Rechtsgrundlagen
Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Unterlagen
Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen ein.
- online Antrag Veranstaltungs-Voranfrage
- Veranstaltererklärung
- Bestätigung Haftpflichtversicherung
- Übertragungsvereinbarung
Die aufgezählten Unterlagen finden Sie unter der Rubrik "Downloads" und "Onlinedienstleistung".
Fristen
Bitte teilen Sie uns dies 6 – 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit. Bei größeren Veranstaltungen sind regelmäßig noch Absprachen z.B. mit der Polizei und dem Straßen- und Brückenbauamt notwendig.
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Fieseler
- Tel: +49 5251 88-118994
- E-Mail: j.fieseler@paderborn.de
- Frau Bobbert
- Tel: +49 5251 88-11295
- E-Mail: k.bobbert@paderborn.de