Freiwillige Zuschüsse in besonderen Notlagen
Beschreibung
Die Stadt Paderborn gewährt nach Maßgabe der Richtlinien auf Antrag Hilfen an alleinstehende Frauen, die ihren Wohnsitz in Paderborn haben. In besonders gelagerten Fällen kann von dem Wohnsitzerfordernis abgesehen werden.
- Frauen, die aufgrund eines Familienkonfliktes, insbesondere bei Konflikten mit dem Partner/der Partnerin, aber auch bei Konflikten im Elternhaus einer jungen Frau, in eine materielle Notlage geraten sind, erhalten einmalige Leistungen.
- Alleinerziehende Frauen mit einem oder mehreren minderjährigen unverheirateten Kindern mit Wohnsitz in Paderborn können zur Beseitigung oder Verringerung von Notlagen einen Zuschuss erhalten.
Darüber hinaus gewährt die Stadt Paderborn auf Antrag Leistungen für Paderborner Bürger aus dem Hilfsfonds »Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten«, um Menschen unbürokratisch und schnell Hilfe zu leisten, denen im Rahmen der Sozialgesetze nicht geholfen werden kann.
Zuständige Einrichtung
- Sozialamt - Sozialhilfe
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Taborsky
- Tel: +49 5251 88-11898
- E-Mail: k.taborsky@paderborn.de