Hilfegewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Beschreibung
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländer/innen, die einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte gestellt haben, Unterstützung.
Rechtsgrundlagen
AsylbLG
Unterlagen
Der Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist an das Sozialamt der Stadt Paderborn zu richten.
Unter der Rubrik "Downloads" haben Sie die Möglichkeit, die nötigen Formulare/Vordrucke für die Antragstellung herunterzuladen. Abhängig von Ihrem Einzelfall erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeitung bei Bedarf weitere Formulare im Rahmen des Antragsverfahrens zugeschickt.
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Downloads
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Sozialamt - Sozialhilfe
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Peters
- Tel: +49 5251 88-15047
- E-Mail: t.peters@paderborn.de
- Herr Hohmann
- Tel: +49 5251 88-12393
- E-Mail: c.hohmann@paderborn.de
- Frau Junker
- Tel: +49 5251 88-12348
- E-Mail: s.junker@paderborn.de
- Frau Dräger
- Tel: +49 5251 88-15088
- E-Mail: k.draeger@paderborn.de
- Frau Taborsky
- Tel: +49 5251 88-11898
- E-Mail: k.taborsky@paderborn.de