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Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen

Beschreibung

Eine Leistungserbringung kann erfolgen, wenn die wirtschaftlichen (Einkommen & Vermögen) und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtsgrundlagen

Nach den Bestimmungen des 5. bis 9. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Hilfen in besonderen Lebenslagen beantragt werden.

Unterlagen

Der Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen ist an das Sozialamt der Stadt Paderborn zu richten.
Unter der Rubrik "Downloads" haben Sie die Möglichkeit, die nötigen Formulare für die Antragstellung herunterzuladen. Abhängig von Ihrem Einzelfall erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeitung bei Bedarf weitere Formulare im Rahmen des Antragsverfahrens zugeschickt.

Hinweise und Besonderheiten

Die gewährten Hilfen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. In bestimmten Fällen kann aber auch eine Hilfegewährung in Form eines Darlehens in Frage kommen.

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Peters
    • Tel: +49 5251 88-15047
    • E-Mail: t.peters@paderborn.de
  • Herr Hohmann
    • Tel: +49 5251 88-12393
    • E-Mail: c.hohmann@paderborn.de
  • Frau Junker
    • Tel: +49 5251 88-12348
    • E-Mail: s.junker@paderborn.de
  • Frau Dräger
    • Tel: +49 5251 88-15088
    • E-Mail: k.draeger@paderborn.de
  • Frau Taborsky
    • Tel: +49 5251 88-11898
    • E-Mail: k.taborsky@paderborn.de