Straßenfeste
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus benötigen Sie eine Erlaubnis.
Rechtsgrundlagen
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Paderborn.
§ 18 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG)
Unterlagen
Die Beantragung ist ausschließlich online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".
Kosten
Gemäß Gebührentarif (Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Paderborn)
Zahlungsweise
Nach Erhalt der Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
- Sparkasse Paderborn-Detmold
Empfänger: Stadt Paderborn
IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
BIC: WELADE3LXXX - Volksbank Paderborn
Empfänger: Stadt Paderborn
IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00
BIC: DGPBDE3MXXX
Bearbeitungsdauer
Bitte teilen Sie uns dies 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit.
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Onlinedienstleistung
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- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Bielemeier
- Tel: +49 5251 88-11826
- E-Mail: m.bielemeier@paderborn.de
- Frau Brunke
- Tel: +49 5251 88-13294
- E-Mail: l.brunke@paderborn.de