Personalausweis
Beschreibung
Bitte beachten Sie:
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist.
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, die digital erfasst wird, notwendig. Ebenfalls sind Ihre Fingerabdrücke auf dem Personalausweis zu hinterlegen.
Grundsätzlich kann man ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis selbst beantragen.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit von Personalausweisen 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises, oder am PC mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen.
Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.
Braille-Aufkleber:
Die Einführung dieser Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung künftig die
Unterscheidung von Personalausweisen, eAT oder eID-Karten von anderen Karten, z.B. im Portemonnaie, erleichtern.
Auf Antrag wird durch die zuständige Behörde ein solcher Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht.
Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Verschiedene im Personalausweisgesetz
Unterlagen
Unterlagen
- die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
- den alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten - digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios, oder über den Fotoautomaten im Einwohneramt, Bahnhofstr. 50 übermittelt werden
- Erklärung zum Sorgerecht (unter 16 Jahre)
Biometrische Passbilder:
Im Einwohneramt an der Bahnhofstraße 50 können am Selbstbedienungsautomaten digitale Passfotos mit Fingerabdruck und digitaler Unterschrift zur Beantragung von Ausweisdokumenten gemacht werden. Hierbei wird kein Ausdruck erstellt. Die Kosten belaufen sich auf 7,- EUR. Das Foto wird für 7 Tage gespeichert.
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 16 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht“ vorlegen (siehe unter der Rubrik „Downloads“). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de
Kosten
Personalausweis
- Personen ab 24 Jahre: 37,00 EUR
- Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR
Vorläufiger Personalausweis
- 10,00 EUR
Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder örtlicher Unzuständigkeit: zusätzlich 13,00 EUR
Bei Unzuständigkeit auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat: zusätzlich 30,00 EUR
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion und die Änderung der PIN sind gebührenfrei.
Gebührenbefreiung bzw. Gebührenermäßigung: Die Ausstellung und Änderung von Ausweisdokumenten ist nur dann gebührenfrei bzw. -ermäßigt, wenn nachgewiesen wird, dass neben dem Bezug von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) weitere Gründe vorliegen, die eine Bedürftigkeit begründen. Das können besondere Aufwendungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Krankheit sein. Zudem darf kein anderes gültiges Ausweisdokument vorhanden sein.
Bearbeitungsdauer
Personalausweis abholen
Nach der Produktion wird Ihnen ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt.
Zur Nutzung der Online-Funktion muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Die PIN können Sie im Rahmen der Abholung des Ausweises bei uns im Einwohneramt, aber auch später in den für den Online-Ausweis geeigneten Apps setzen. Näheres dazu erfahren Sie unter www.personalausweisportal.de.
Den Erhalt des Briefes müssen Sie bei uns bei Abholung quittieren. Hier können Sie auch erstmalig die PIN setzen.
Ungefähr 2 Tage nach Zustellung des Briefes können Sie den Personalausweis abholen.
Dabei müssen Sie unbedingt Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet zurückerhalten.
Hinweise und Besonderheiten
Personalausweis ändern
Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.
Personalausweis verloren/Personalausweis wiedergefunden
Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohneramt angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
Erfolgt die Information per Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch, schicken wir Ihnen die formelle Verlustanzeige, die Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben bei uns wieder einreichen.
Wichtiger Hinweis:
Zur Vermeidung von Missbrauch sollten Sie unverzüglich die Sperrung der Online-Ausweisfunktion veranlassen:
- Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin, Rufnummer 116 116.
Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sog. polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben.
Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist persönlich im Einwohneramt anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei bei uns.
Der Zugang zum Einwohneramt und seinen Nebenstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie Ihren persönlichen Termin telefonisch unter 05251 - 88 111 88 oder digital unter www.paderborn.de/terminvereinbarung.
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Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt
- Einwohneramt Paderborn
- Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Beratungsteam des Bürgerservice Elsen
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Bürgerservice Schloß Neuhaus
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Einwohneramtes Bahnhofstraße
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de