Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldabteilung
In der Bußgeldabteilung werden überwiegend Verfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet. Hierbei handelt es sich um Verstöße gegen Parkvorschriften und um Überschreitung von Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Die durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst festgestellten und angezeigten Verstöße gegen die Parkvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die unter Einsatz der mobilen Messfahrzeuge festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in der Bußgeldabteilung im Rahmen von Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren verfolgt und geahndet.
Verkehrsbehindernde Fahrzeuge werden durch ein vom Ordnungsamt beauftragtes Fachunternehmen im Regelfall umgesetzt oder abgeschleppt. In beiden Fällen erhält die Kreispolizeibehörde eine Information über den Vorgang inklusive Kennzeichen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Bußgeldstelle, Herr Heinemann unter 05251-8811346.
Darüber hinaus werden auch allgemeine Ordnungswidrigkeitenverfahren, wie z.B. Verstöße gegen abfallrechtliche Bestimmungen, durch die Bußgeldabteilung bearbeitet.
Auf Antrag können Betroffene im Büro eine Akteneinsicht erhalten. Rechtsanwälte erhalten auf Antrag und gegen Gebühr in Höhe von 12,00 € die Originalakten zugesendet.
Gern helfen wir Ihnen bei Fragen weiter.
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