Mahnung
Beschreibung
Sollten Sie es versäumt haben, eine städtische Forderung zu begleichen, werden Sie automatisiert auf die offene, fällige Forderung hingewiesen.
Öffentlich-rechtliche Forderung:
Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung, werden Ihnen zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Zu diesen Forderungen gehören zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Krankentransportgebühren oder Ähnliches. Sofern Sie dann immer noch nicht gezahlt haben, werden die fälligen Forderungen mit Mitteln der Zwangsvollstreckung von uns beigetrieben. Hierbei verursacht Ihnen auch die Vollstreckung zusätzliche Kosten.
Privatrechtliche Forderung:
Sollten Sie privatrechtliche Forderungen zu bezahlen haben, wie zum Beispiel Miete, Verkaufserlöse und Ähnliches, erhalten Sie eine Erinnerung, ohne dass Gebühren und Säumniszuschläge erhoben werden. Falls auch im Anschluss daran keine Zahlung erfolgt, erheben wir Klage oder beantragen einen Mahnbescheid. Dieses Verfahren ist für Sie mit Kosten verbunden, und es werden zusätzlich Verzugszinsen geltend gemacht.
Sie haben trotz Zahlung eine Mahnung erhalten?
Wurde Ihnen eine Mahnung zugeschickt, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Die Ämter der Stadt Paderborn benötigen unbedingt das auf der Mahnung angegebene Kassenzeichen, das Ihnen in der Rechnung oder im Bescheid mitgeteilt wurde, um die Zahlung zuzuordnen. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, ob Ihnen aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.
Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben. Da bei der Mahnung bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen ist, sind eventuell Säumniszuschläge zu bezahlen.
Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich dazu gern beim Telefonischen Service-Center unter der 05251 / 88-0.
Für wiederkehrende Forderungen können Sie der Stadtkasse Paderborn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, zu finden unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen". Wiederkehrende Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Ausgleichsabgabe, Kindergartenbeiträge, Mieten, Pachten und Ähnliches.
Zuständige Einrichtung
- Amt für Finanzen - Abteilung Zahlungsabwicklung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bielefelder Straße 3
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Nolte Sachgebietsleitung
- Tel: +49 5251 88-11966
- E-Mail: j.nolte@paderborn.de