Ausreisepflichtige / Duldung
Beschreibung
Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde der Stadt Paderborn ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeitung ist ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ möglich.
Ausländerinnen und Ausländer die sich ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten oder deren Asylantrag abgelehnt wurde, sind ausreisepflichtig und müssen das Bundesgebiet somit unverzüglich verlassen. Kommen sie dem nicht nach, werden sie von der Ausländerbehörde abgeschoben. Kann eine ausreisepflichtige Person allerdings nicht sofort abgeschoben werden, z. B. weil es humanitäre Gründe gibt oder die Ausreise aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, wird in der Regel eine sog. Duldung erteilt.
Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt lediglich, dass die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Sie wird in der Regel für einen begrenzten Zeitraum erteilt und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
Ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern mit einer Duldung kann in Ausnahmefällen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.
Fragen und sonstige Anliegen können Sie ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ an uns richten. Bitte halten Sie dazu ein Bild Ihres Passes oder, sofern bereits vorhanden, Ihres Aufenthaltstitels bereit, da eine Kontaktaufnahme sonst nicht möglich ist.
Die Zuständigkeiten können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Familienname | Ansprechpartner |
A - ALI | Fr. Afghanyar |
ALJ - BE | Hr. Schmidts |
BF - CHI | Fr. Volkmann |
CHJ - GOL | Fr. Goerigk |
GOM - IM | Fr. Göttlicher |
IN - KAS | Hr. Lohoff |
KAT - LOS | Hr. Kaufmann |
LOT - MUK | Fr. Hüster |
MUL - QI | Fr. Handzik |
QJ - SHEK | Hr. Hergesell |
SHEL - TSE | Hr. Wiens |
TSF - Z | Hr. Berhorst |
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung
- Ausländerbehörde der Stadt Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Telefonisches Service Center (TSC)
- Tel: +49 5251 88-0
- E-Mail: tscmail@paderborn.de