Verpflichtungserklärung
Beschreibung
Wenn Sie Verwandte oder Bekannte aus dem visumspflichtigen Ausland zu sich zu Besuch einladen möchten und Ihren Hauptwohnsitz in Paderborn haben, können Sie bei uns eine Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle evtl. anfallenden Kosten Ihrer Besucher während des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland aufzukommen.
Sie übernehmen damit eine große finanzielle Verantwortung, denn die Verpflichtungserklärung gilt bis zur Beendigung des Aufenthalts der in ihr genannten ausländischen Personen. Sie gilt auch für den Zeitraum eines illegalen Aufenthalts.
Es entspricht dem Sinn einer Verpflichtungserklärung, dass die Kosten für die Dauer des Aufenthalts und die Kosten der Ausreise abgedeckt werden sollen. Ein Widerruf der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich.
Detaillierte Informationen finden Sie unter „Downloads“ in der Datei „Informationsblatt zur Verpflichtungserklärung".
Zur Beantragung der Verpflichtungserklärung benötigen wir die Daten der einzuladenden Person(en). Den Fragebogen zur Verpflichtungserklärung finden Sie unter der Rubrik "Downloads".
Ihr Ansprechpartner richtet sich nach dem Nachnamen der einzuladenden Person:
Familienname | Ansprechpartner |
A - G | Fr. Popp |
H - P | Fr. Bense |
Q - Z | Fr. Bense |
Terminvereinbarungen per Telefon oder per E-Mail jeweils bei dem zuständigen Ansprechpartner erforderlich!
Rechtsgrundlagen
§ 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument (bei Ausländern ggf. mit Aufenthaltstitel)
- Fragebogen zur Verpflichtungserklärung (siehe "Downloads")
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate + Dezemberabrechnung des Vorjahres (Jahreseinkommen) oder
- Selbstständige: Steuerberater muss das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate mittels Vordruck (siehe "Downloads") nachweisen
Kosten
Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 EUR.
Zahlungsweisen
- Bar
- Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter möglich. Bei der Terminvergabe müssen Sie mit einer Wartezeit von 4-6 Wochen rechnen.
Hinweise und Besonderheiten
Wenn Sie erst seit kurzer Zeit bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sind, muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, dass Sie nach Beendigung der Probezeit in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Popp
- Tel: +49 5251 88-11241
- E-Mail: j.popp@paderborn.de
- Frau Bense
- Tel: +49 5251 88-118349
- E-Mail: s.bense@paderborn.de