Digitales Serviceportal Paderborn

BIS: Suche und Detail

Gewerbeabmeldung

Beschreibung

Telefonisch erreichen Sie die unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen“ genannten Ansprechpartner montags in der Zeit von 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags von 8:00 – 12:00 Uhr.

Eine Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung

Unterlagen

Die Gewerbeabmeldung  für Betriebe, die im Stadtgebiet Paderborn ausgeübt werden, kann wie folgt vorgenommen werden:

1. online über den Menüpunkt „Onlinedienstleistung – Elektronische Gewerbemeldung und Gewerbeauskunft oder Wirtschafts-Service-Portal.NRW“

Bitte beachten Sie, dass bei der Erstattung der Gewerbeanzeige über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW eine vorherige Anmeldung eines Services-Kontos erforderlich ist. Über dieses Portal können Sie im Übrigen auch Gewerbeanzeigen für Betriebe erstatten, deren Sitz außerhalb des Stadtgebietes Paderborn, aber innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. 

2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeabmeldeformulars. Das Formular zusammen mit einer Ausweiskopie können Sie postalisch an die Stadt Paderborn, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 33095 Paderborn oder per Fax an die Nr.: 05251/88-2771 senden.

Das Formular kann unter dem Punkt "Downloads" abgerufen werden und ist bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes erhältlich.

Für eine schnellere Bearbeitungszeit, empfehlen wir die Gewerbeanmeldung online vorzunehmen.

Kosten

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Verwandte Dienstleistungen