Digitales Serviceportal Paderborn

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Gewerbeabmeldung

Beschreibung

Telefonisch erreichen Sie die unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen“ genannten Ansprechpartner montags in der Zeit von 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags von 8:00 – 12:00 Uhr.

Eine Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung

Unterlagen

Die Gewerbeabmeldung  für Betriebe, die im Stadtgebiet Paderborn ausgeübt werden, kann wie folgt vorgenommen werden:

1. online über die Rubrik Onlinedienstleistung „Wirtschafts-Service-Portal.NRW.“

Für Online-Gewerbeanzeigen aus dem WSP.NRW benötigen Sie ein registriertes Konto.

Aktuell stehen dafür folgende Konten zur Verfügung:

  • BundID (für Bürgerinnen und Bürger)

  • Mein Unternehmenskonto (für juristische Personen, Vereinigungen, denen ein Recht zustehen kann und natürliche Personen, die beruflich oder gewerblich tätig sind)

Weitere Informationen zu den angebotenen Benutzerkonten finden Sie hier.

2. Schriftlich unter vollständiger Ausfüllung des unterzeichneten Gewerbeabmeldeformulars. Dieses Formular können Sie zusammen mit einer Ausweiskopie

  • postalisch an die Stadt Paderborn, Amt für öffentliche Ordnung, 33095 Paderborn,
  • per Telefax an die Nr. 05251/88-2771 oder
  • per E-Mail an gewerbe@paderborn.de senden.

Das Formular kann unter der Rubrik "Downloads" abgerufen werden. .

Für eine Beschleunigung der Bearbeitungszeit empfehlen wir die Nutzung der Online-Dienstleistung. 

Kosten

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Verwandte Dienstleistungen