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Gewerbemelderegister (Auskunft)

Beschreibung

Telefonisch erreichen Sie die unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen“ genannten Ansprechpartner montags in der Zeit von 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags von 8:00 – 12:00 Uhr.

Eine Auskunft aus dem Gewerbemelderegister ist für 2 Gruppen möglich:
1. Privatpersonen
2. öffentliche Stellen (z. B. Behörden, Sozialversicherungsträger usw.)

Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 7 und 8 Gewerbeordnung (GewO)

Unterlagen

1. Privatpersonen

- schriftlicher Antrag, in dem das rechtliche Interesse an der Auskunft aus dem Gewerbemelderegister (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) dargelegt wird

Sie können Ihren schriftlichen Antrag postalisch an die Stadt Paderborn, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 33095 Paderborn oder per Fax an die Nr.: 05251/88-2771 senden.

2. öffentliche Stellen

- online (eAuskunft) durch Nutzung des Antragsassistenten unter „Weiterführende Informationen“.

Das Modul eAuskunft ist aktuell nur registrierten Nutzern vorbehalten. Registrieren können sich Kunden, die in den letzten 12 Monaten mehr als 20 Auskünfte beantragt haben. Alle anderen Kunden stellen ihre Anfragen bitte weiterhin schriftlich. Bei Interesse an einer Registrierung, nutzen Sie bitte den Registrierungsantrag unter „Downloads“.

Kosten

Die Gebühren betragen zwischen 5,00 EUR und 40,00 EUR.
Für eine Standardauskunft wird eine Gebühr von 15,00 EUR erhoben.

Zahlungsweise

Die Zahlung kann erfolgen:
- per EC-Karte
- bei schriftlicher Beantragung nach Erhalt des Gebührenbescheids

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

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