Baustelle (Beantragung)
Beschreibung
Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.
Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass
- eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
- der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Die Beantragung ist schriftlich oder per E-Mail über baustellen@paderborn.de möglich.
Bei der Antragsstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- schriftlicher Antrag (siehe "Downloads")
- Unterlagen wie z. B. Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen
- RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 99 verfügen.
Die Erarbeitung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgt gemeinsam mit
- dem Antragstellenden,
- den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
- der Polizei.
Diese wird Ihnen als antragstellende Person, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zugestellt.
Fristen
Der Antrag ist frühzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn Ihrer Baumaßnahme zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass der Genehmigungsprozess bei umfangreichen Maßnahmen aufgrund des erhöhten Abstimmungsaufwandes bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen kann.
Kosten
Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.
Die Gebühren berücksichtigen unter anderem:
- Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
- das wirtschaftliche Interesse des Antragstellenden
- Dauer der Einschränkung des Straßenraumes
Bitte beachten Sie, dass die genauen Gebühren erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden können.
Zahlungsweise
Nach Erhalt der Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00
Bearbeitungsdauer
Je nach Art, Ort und Umfang der Baumaßnahme.
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Sack
- Tel: +49 5251 88-11351
- E-Mail: ba.sack@paderborn.de
- Herr Borgenau
- Tel: +49 5251 88-12026
- E-Mail: e.borgenau@paderborn.de
- Herr Kruglov
- Tel: +49 5251 88-13272
- E-Mail: m.kruglov@paderborn.de
- Frau Mollemeier
- Tel: +49 5251 88-13273
- E-Mail: s.mollemeier@paderborn.de
- Frau Schöllmann
- Tel: +49 5251 88-13267
- E-Mail: p.schoellmann@paderborn.de