Anlage oder Änderung einer Grundstückszufahrt
Beschreibung
Das Anlegen einer Grundstückszufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung und ist beim Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn als zuständiger Straßenbaulastträger schriftlich zu beantragen.
Ein entsprechender Antrag ist immer dann zu stellen, wenn
- eine bisher nicht vorhandene Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsanlage erstmalig angelegt werden soll,
- eine vorhandene Zufahrt geändert werden soll oder
- eine vorhandene Zufahrt zurückgebaut werden soll.
Ein entsprechendes Antragsformular steht für Sie in der Rubrik "Online-Dienstleistung" bereit.
Nehmen Sie auch gerne über unsere allgemeine E-Mail Adresse sondernutzung-66@paderborn.de Kontakt zu uns auf.
Rechtsgrundlagen
Landesbauordnung NRW in der jeweils gültigen Fassung
Straßen- und Wegegesetz NRW in der jeweils gültigen Fassung
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Paderborn
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der jeweils gültigen Fassung
Unterlagen
Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:250 benötigt, in dem alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung und über die Lage von eventuell zu versetzenden Straßenschildern und Beleuchtungsmasten enthalten sein müssen.
Kosten
Die gesamten Baukosten sind vom Antragstellenden zu tragen. Dies beinhaltet auch die eventuell durchzuführenden Änderungen/Anpassungen an den öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Beleuchtung und Beschilderung.
Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Gebührensatzung der Stadt Paderborn in Höhe von 22,50 € erhoben.
Neben der vorgenannten Verwaltungsgebühr wird für die Einrichtung und Nutzung jeder zusätzlichen Grundstückszufahrt nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Paderborn in der jeweils gültigen Fassung je Zufahrt eine jährliche Gebühr in Höhe von mindestens 50,00 € erhoben.
Hinweise und Besonderheiten
Ist die Bordsteinabsenkung für einen Neubau einer Garage oder eines Carports erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau zuerst durch das Bauordnungsamt der Stadt Paderborn genehmigt werden muss.
Für die Bauausführung der Hochbortabsenkung sind ausschließlich Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerkskarte Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen.
Für eine Hochbortabsenkung, ist i. d. R. eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Die entsprechenden Anträge zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung sind nach Genehmigung der Absenkung durch das Fachunternehmen beim Ordnungsamt der Stadt Paderborn zu beantragen.
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Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
- Straßen- und Brückenbauamt
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Kaufmann
- Tel: +49 5251 88-11895
- Herr Sommer
- Tel: +49 5251 88-11396
- Herr Wibbeke
- Tel: +49 5251 88-11397
- Herr Dyck
- Tel: +49 5251 88-16604