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Beherbergungssteuer

Beschreibung

Die Stadt Paderborn erhebt ab 01.04.2026 eine Beherbergungssteuer.

Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer.

Diese Steuer haben alle zu entrichten, die in der Stadt Paderborn entgeltlich in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer oder -wohnung, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel, Campingplatz, Tiny Apartment, Schiff und/oder ähnliche Einrichtungen) eine Übernachtungsmöglichkeit in Anspruch nehmen.

Bemessungsgrundlage ist der vom oder für den Beherbergungsgast für die Beherbergung aufgewendete Betrag (einschließlich Umsatzsteuer).

Die Beherbergungssteuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage.

Steuerschuldner ist der jeweilige Beherbergungsgast.

Steuerentrichtungspflichtig ist der/die Betreiber(in) des Beherbergungsbetriebs. Er/Sie entrichtet die Steuer für die Rechnung des Beherbergungsgastes.

Der/die Steuerentrichtungspflichtige hat die Beherbergungssteuer für Rechnung des Beherbergungsgastes von diesem einzuziehen und an die Stadt Paderborn zu entrichten.

Besteuerungszeitraum der Beherbergungssteuer ist das Kalendervierteljahr.

Weitere Informationen wie z.B. zur Steuerbefreiung oder Steuererstattungen entnehmen Sie bitte der Beherbergungssteuersatzung bzw. der Anlage Erläuterungen der Beherbergungssteuersatzung unter der Rubrik „Weiterführende Informationen“.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an die zuständige Sachbearbeitung unter der Rubrik „Kontakt“.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Zur Prüfung der Angaben in der Steuererklärung sind der Abteilung Steuern der Stadt Paderborn auf Anforderung sämtliche bzw. ausgewählte Nachweise (z.B. Rechnungen, Quittungsbelege, Nachweise für eine Steuerbefreiung, Erklärung und Nachweise über die Übernachtung zur Deckung des Grundbedarfs „Wohnen“) über die Beherbergungsleistungen für den jeweiligen Steuererhebungszeitraum vorzulegen.

Fristen

Der/die Steuerentrichtungspflichtige hat die Anzahl der Übernachtungsleistungen, die Bemessungsgrundlage und die darauf entfallende Beherbergungssteuer selbst zur berechnen und für diese bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (15.04., 15.07., 15.10., 15.01.) eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der Stadt Paderborn, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern einzureichen.

Kosten

Beherbergungssteuer gemäß Steuerbescheid

Zahlungsweisen: Überweisung oder Lastschrifteinzug gemäß Zahlungsaufforderung des Beherbergungssteuerbescheids

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Beine
    • Tel: +49 5251 88-11917
    • E-Mail: t.beine@paderborn.de
  • Frau Holtmeyer
    • Tel: +49 5251 88-11982
    • E-Mail: m.holtmeyer@paderborn.de