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Die Abteilung Verkehrssicherung ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.

Sie ordnet verkehrsregelnde Maßnahmen an, wenn

  • Begründeten Bürgerbeschwerden durch eine solche Anordnung abgeholfen werden kann.
  • Durch die Einrichtung einer Baustelle eine Anordnung erforderlich ist (z.B. in Form von Straßensperrungen, Umleitungen).
  • Eine Anordnung für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich ist.
  • Verkehrsregelnde Maßnahmen zur Unfallverhütung geboten sind.
  • Eine verkehrsregelnde Maßnahme für die Durchführung eines Umzuges erforderlich ist (Halteverbotszone). Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei.

Die Abteilung ist auch zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen für kleinere Brauchtumsveranstaltungen (Martinsumzüge, Maibaum-Aufstellen und kleine Schützenfeste).

Die Verkehrssicherung erteilt Erlaubnisse bei größeren Veranstaltungen, die entweder sehr viele Teilnehmer haben und/ oder einen entscheidenden Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr darstellen. Dies erfolgt in enger Absprache mit der Polizei (z.B. größere Schützenfeste, Sportveranstaltungen, große Stadtfeste).

Bei der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen im Rahmen einer Veranstaltung werden Sondernutzungserlaubnisse erteilt (z.B. bei Straßenfesten).

Ebenso erfolgt die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei Infoständen, Warenauslagen vor Geschäften oder Außenflächen von Gaststätten und Cafes.

Die Abteilung ist ebenfalls zuständig für die Erteilung zahlreicher Arten von Ausnahmegenehmigungen, z.B. in den Bereichen des Bewohner- und Schwerbehindertenparkens oder der Ausnahmegenehmigungen für Handwerker.

Zur Abgrenzung der Hinweis: Sondernutzungen bei Bauvorhaben (z. B. Lagerung von Material, Kranaufstellung, Containerdienst etc.) sind dem Straßen- und Brückenbauamt zugeordnet.

Anschrift

  • Stadtverwaltung Paderborn
  • Am Abdinghof 11
  • 33098 Paderborn

Servicezeiten

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Die persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Amt für öffentliche Ordnung

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